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Eine einmalige Überbringung der Geschäftsbedingungen ist auch für zukünftige Aufträge gültig und bindend.

1. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind Bilder, Daten, Dias, Abzüge, Illustrationen, Orginalvorlagen, Texte, Web- und Print- Layouts und dergleichen.

2. Urheberrecht

a) Geliefertes digitalisiertes Bildmaterial bleibt stets Eigentum des Urhebers. Es wird ausschließlich zum Erwerb von Nutzungsrechten im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zur Verfügung gestellt. Nach der vereinbarten Nutzung unseres Bildmaterials ist dies aus den Datenspeichern des Bestellers zu löschen. Ebenso ist mit nicht genutztem Bildmaterial zu verfahren.

b) Ein Urhebervermerk, der eine eindeutige Zuordnung zum verwendeten Bildmaterial zulässt, ist obligatorisch (§3 UrhG). Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen läßt. Der Verwender hat die Bildagentur von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen freizustellen. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche sondervereinbarung getroffen wurde.

c) Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. §25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

3. Nutzungsrecht

a) Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen.

b) Die Nutzungsrechte gelten erst mit Zahlungseingang des Bildhonorars als übertragen. Kommt eine Zahlung nicht oder nicht vollständig zustande, so gelten die Nutzungsrechte als nicht übertragen.

c) Dem Kunden wird wie vereinbart ein zeitlich begrenztes, einmaliges Nutzungsrecht übertragen. Die zeitliche Nutzungsbegrenzung beträgt 6 Monate (Stichtag ist die Fertigstellung des Layouts). Danach sind die Bilder umgehend aus dem Datenspeicher zu löschen. Sollte dies nicht geschehen, wird ein erneuter Nutzungsbeitrag fällig.

d) Die Bilder/Daten dürfen vom Kunden nicht selbst als Bildagentur, Bild-CD-Rom oder auf anderem Wege wie die Weitergabe an andere Bildagenturen, Datenbanken etc. ausserhalb der vereinbarten Nutzung verbreitet oder vertrieben werden. Das Kopieren der Bilder aus dem Internetarchiv der Bildagentur ist nicht zulässig. Bilddaten, die als CD-Rom verschickt wurden, dürfen nach Ablauf der Nutzungsfrist nicht mehr im werblichen oder redaktionellen Sinne verwendet werden, Ausnahme ist die interne Nutzung zu Layoutzwecken.

e) Die Absicht zur Weiterverarbeitung bzw. Veränderung der Bilder müssen bei der Bestellung der Bildmaterialien bekannt gegeben und kurz geschildert werden.

3a. Property Release

Bei Aufnahmen auf und von privatem Grund (Schlösser,Kirchen,Museen etc.) kann die Notwendigkeit bestehen, ein Einverständniserklärung (Property Release) des Eigentümers für die redaktionelle oder werbliche Nutzung einzuholen. In der Regel ist dies bei Außenaufnahmen weniger problematisch. Bei Innenaufnahmen ist dies jedoch Pflicht, da seitens der Eigentümer möglicherweise Gebühren erhoben werden, die, nach Art der Nutzung, veranschlagt werden. Der Bildnutzer eklärt sich bereit, sich in eigener Verantwortung und in vollem Umfang um diese Einverständniserklärung (Property Release) zu kümmern. Er kann, gegen entsprechende Vergütung dieses auch an Bildarchiv SÜD-BILD übertragen. Die Bilder dürfen erst nach der Erteilung eines Property Release veröffentlicht werden. Bildarchiv SÜD-BILD kennzeichnet solche Bilder entsprechend, übernimmt aber keine Verantwortung für die Vollständigkeit dieser Kennzeichnung. Der Bildnutzer ist in vollem Umfang und ohne Einschränkung für eventuellen Regress verantwortlich.

4. Honorar / Preis

a) Der Bildpreis ist, unabhängig von der Auflage und der Bildpositionierung einheitlich für WEB 25,- EUR (längere Seite max. 800 Pixel) und für DRUCK 120,- EUR (in der Regel 3800 Pixel auf der längeren Seite, min. 2000 Pixel auf der längeren Seite). Die Bilder sind im Modus RGB und farboptimiert.

b) Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung im oben festgelegten Zeitrahmen.

c) Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen mit der Agentur zu vereinbarenden Aufschlag.

d) Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen sind umsatzsteuerfrei nach 19 Abs. 1 UStG..

e) Zahlungen sind fällig netto und ohne jeden Abzug spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung. Die bei Verzug des Bestellers für Mahnschreiben angefallenen Kosten werden, gestaffelt nach Auftragswert ab 10, - EUR pro Schreiben in Rechnung gestellt.

f) Bei der Bildbestellung über die Agenturen SUPERBILD, IMAGEPOINT und ZOONAR beachten Sie bitte deren Preise. Diese sind für Sie bindend, da SÜD-BILD sein Bildmaterial dort zwar anbietet, aber zu den Konditionen der/des jeweiligen Agentur/Archivs.

5. Lieferverzug

Bei einem Lieferverzug ist der Agentur eine angemessene Nachfrist zu setzten. Ersatz entgangenen Gewinns durch einen Verzug ist ausgeschlossen. Überschreitet die Lieferung der Bilder den Lieferungstermin um weites, so kann der Besteller den Vertrag und den Auftrag zurückziehen.

6. Haftung

Bildarchiv SÜD-BILD übernimmt keinerlei Haftung für die Verletzung von Urheberrechten Dritter (Markenrecht, Handelsnamen, Design, Grafiken...).
Der Besteller verpflichtet sich, alle nötigen Genehmigungen selbst einzuhohlen.
Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen und redaktionell erfolgen.
Bildarchiv SÜD-BILD übernimmt keinerlei Schadensersatzforderungen, die sich aus der Verwendung seiner Bilder und deren Betextung ergeben sollten. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle die völlige Verantwortung selbst, auch für die aus dem Recht am eigenen Bild und bei Verwendung des überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne die vorherige Einholung unserer Zustimmung etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.

7. Datenschutz / Vertraulichkeit

Kundendaten, die im Rahmen eines Bestellvorgangs oder bei anderweitigem Kontakt an SÜD-BILD übermittelt werden, dienen lediglich der Bearbeitung. Sie werden streng vertraulich behandelt und weder an Dritte weitergegeben noch zu Zwecken der Eigenwerbung verwendet.

8. Schlussbestimmung

Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

Nachtrag: Nutzungsbedingungen der Bildarchiv SÜD-BILD Online-Bild-Datenbank

In Ergänzung unserer Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung unserer Online-Datenbank zusätzlich folgende Sonderbedingungen:

a) Für Soft- und Hardwarefehler, die bei der Online-Übermittlung oder bei der Nutzung unseres Systems entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung.

b) Der Kunde hat keinen Anspruch auf permanente Erreichbarkeit des Bildarchiv SÜD-BILD Online-Servers. Es bleibt der Agentur freigestellt, den Server zeitweise oder dauerhaft abzuschalten sowie die dort gespeicherten Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu ergänzen.

c) Die Bestellung von Bildmaterial und die Inanspruchnahme von Voran-Berechnungen ist nur mit einer gültigen eMail-Adresse und vollständiger Adresse möglich. Diese sind von Bildarchiv SÜD-BILD und dem Kunden vertraulich zu behandeln. Der Kunde haftet für Schäden, die durch Verlust oder Missbrauch der Zugangsdaten entstehen in vollem Umfang.

d) Reklamationen, die sich auf den Inhalt der elektronischen Übermittlung bzw. der Sendungen beziehen, können nur anerkannt werden, wenn sie binnen 48 Stunden nach Empfang der Sendung schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den qualitativen Zustand des Bildmaterials. Bei unterlassener sofortiger Reklamation ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen.

e) Als Honorarrichtlinien / Preise gelten die unter Punkt 4) getroffenen Vereinbarungen.